Muss ich einen Unfall beim Verkauf angeben?
Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Verkäufer einen Unfall, von dem er weiß oder mit dem er rechnet, auch ungefragt nennen. Ausgenommen sind nur Bagatellschäden, und diese Grenze ziehen die Gerichte bei Autos sehr eng: Gemeint sind ganz geringfügige äußere Lackschäden, keine Blechschäden.
Auch ein fachgerecht reparierter Unfall bleibt angabepflichtig. Der BGH hat entschieden, dass ein Auto mit einem Unfall über der Bagatellgrenze nicht frei von Mängeln ist, selbst wenn die Reparatur einwandfrei war (Urteil vom 10. Oktober 2007, VIII ZR 330/06).
Wer einen Unfall verschweigt, riskiert, dass der Käufer vom Kauf zurücktritt oder Schadensersatz verlangt. Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag hilft dann nicht: Nach § 444 BGB gilt er nicht für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden.
Warum ein reparierter Unfall den Wert mindert
Selbst wenn nach der Reparatur technisch alles in Ordnung ist, bleibt das Auto ein Unfallwagen. Viele Käufer misstrauen solchen Fahrzeugen, weil sie verborgene Folgeschäden befürchten. Diesen Wertverlust nennt man merkantilen Minderwert.
War ein anderer schuld am Unfall, gehört die Wertminderung zum Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Ein Kfz-Sachverständiger weist sie im Gutachten aus. Heben Sie dieses Gutachten auf: Es zeigt später beim Verkauf genau, was beschädigt und was repariert wurde.
Davon zu unterscheiden ist der technische Minderwert. Er liegt vor, wenn nach der Reparatur Mängel zurückbleiben, etwa Farbunterschiede im Lack oder ungleiche Spaltmaße.
Was Versicherer über Unfallfahrzeuge wissen
Die Versicherungswirtschaft betreibt eine gemeinsame Auskunftei, das Hinweis- und Informationssystem HIS (Betreiber: Besurance HIS GmbH, Wiesbaden). Versicherer melden dorthin Daten über Fahrzeuge im Zusammenhang mit Versicherungsfällen, wenn es Auffälligkeiten gibt, zum Beispiel besondere Schadenfolgen wie einen Totalschaden oder wenn ein Schaden ohne Reparaturnachweis abgerechnet wurde.
Für den Verkauf heißt das: Ein Unfall ist oft auch Jahre später noch nachvollziehbar. Wer über das eigene Fahrzeug Bescheid wissen will, kann bei der Besurance HIS GmbH eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO beantragen; sie ist grundsätzlich kostenlos.
Totalschaden: technisch, wirtschaftlich und die 130-Prozent-Grenze
Ob ein Totalschaden vorliegt, stellt der Sachverständige im Gutachten fest. Ein Totalschaden heißt nicht, dass das Auto wertlos ist oder verschrottet werden muss. Sie dürfen es behalten, verkaufen oder abgeben.
| Begriff | Was er bedeutet |
|---|---|
| Technischer Totalschaden | Das Auto lässt sich nicht mehr fachgerecht reparieren. |
| Wirtschaftlicher Totalschaden | Die Reparatur wäre teurer als ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (Wiederbeschaffungswert). |
| 130-Prozent-Grenze | Nach einem unverschuldeten Unfall darf reparieren lassen, wer sein Auto behalten will, solange die Reparatur höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Voraussetzung: vollständige, fachgerechte Reparatur und in der Regel mindestens sechs Monate Weiternutzung. |
Reparieren oder so verkaufen, wie er ist?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Reparatur lohnt sich vor allem, wenn Sie das Auto selbst weiterfahren wollen. Zum Weiterverkaufen macht sie das Auto nicht zum unfallfreien Fahrzeug: Der Unfall muss trotzdem angegeben werden, und der merkantile Minderwert bleibt.
Wer nicht reparieren will, kann den Unfallwagen so verkaufen, wie er ist. Wichtig ist dann nur, alles offen zu nennen, was Sie wissen, und die Unterlagen zum Schaden mitzugeben.
