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Kremer Automobile

Unfallwagen verkaufen: Wir kaufen auch mit Schaden.

Frischer Blechschaden, ein reparierter Unfall von früher oder ein Totalschaden laut Gutachten: Wir kaufen Unfallwagen in jedem Zustand an. Sie müssen nichts reparieren lassen und keine Käufer suchen. Buchen Sie einen Termin auf unserem Platz; fährt der Unfallwagen nicht mehr, holen wir ihn ab.

Auf dieser Seite erklären wir außerdem, was beim Verkauf eines Unfallwagens rechtlich gilt und warum ein Unfall auch nach einer guten Reparatur eine Rolle spielt.

  • Kremer Automobile in Elz bei Limburg kauft Unfallwagen an, auch nicht fahrbereit, abgemeldet oder mit Totalschaden.
  • Fahrbereite Unfallwagen bringen Verkäufer mit Termin auf den Platz in Elz; nicht fahrbereite holt Kremer Automobile im Raum Weilburg, Limburg, Bad Camberg, Idstein und Diez kostenlos ab.
  • Ein Unfall muss beim Verkauf angegeben werden, auch wenn er fachgerecht repariert wurde; ausgenommen sind nur ganz geringfügige Lackschäden.
  • Ein reparierter Unfallschaden kann den Wert eines Autos mindern, weil Käufer Unfallfahrzeuge meiden (merkantiler Minderwert).
  • Bei Abschluss zahlt Kremer Automobile sofort, in bar oder per Echtzeitüberweisung, und meldet das Auto am nächsten Werktag ab.

Muss ich einen Unfall beim Verkauf angeben?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Verkäufer einen Unfall, von dem er weiß oder mit dem er rechnet, auch ungefragt nennen. Ausgenommen sind nur Bagatellschäden, und diese Grenze ziehen die Gerichte bei Autos sehr eng: Gemeint sind ganz geringfügige äußere Lackschäden, keine Blechschäden.

Auch ein fachgerecht reparierter Unfall bleibt angabepflichtig. Der BGH hat entschieden, dass ein Auto mit einem Unfall über der Bagatellgrenze nicht frei von Mängeln ist, selbst wenn die Reparatur einwandfrei war (Urteil vom 10. Oktober 2007, VIII ZR 330/06).

Wer einen Unfall verschweigt, riskiert, dass der Käufer vom Kauf zurücktritt oder Schadensersatz verlangt. Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag hilft dann nicht: Nach § 444 BGB gilt er nicht für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden.

Warum ein reparierter Unfall den Wert mindert

Selbst wenn nach der Reparatur technisch alles in Ordnung ist, bleibt das Auto ein Unfallwagen. Viele Käufer misstrauen solchen Fahrzeugen, weil sie verborgene Folgeschäden befürchten. Diesen Wertverlust nennt man merkantilen Minderwert.

War ein anderer schuld am Unfall, gehört die Wertminderung zum Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Ein Kfz-Sachverständiger weist sie im Gutachten aus. Heben Sie dieses Gutachten auf: Es zeigt später beim Verkauf genau, was beschädigt und was repariert wurde.

Davon zu unterscheiden ist der technische Minderwert. Er liegt vor, wenn nach der Reparatur Mängel zurückbleiben, etwa Farbunterschiede im Lack oder ungleiche Spaltmaße.

Was Versicherer über Unfallfahrzeuge wissen

Die Versicherungswirtschaft betreibt eine gemeinsame Auskunftei, das Hinweis- und Informationssystem HIS (Betreiber: Besurance HIS GmbH, Wiesbaden). Versicherer melden dorthin Daten über Fahrzeuge im Zusammenhang mit Versicherungsfällen, wenn es Auffälligkeiten gibt, zum Beispiel besondere Schadenfolgen wie einen Totalschaden oder wenn ein Schaden ohne Reparaturnachweis abgerechnet wurde.

Für den Verkauf heißt das: Ein Unfall ist oft auch Jahre später noch nachvollziehbar. Wer über das eigene Fahrzeug Bescheid wissen will, kann bei der Besurance HIS GmbH eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO beantragen; sie ist grundsätzlich kostenlos.

Totalschaden: technisch, wirtschaftlich und die 130-Prozent-Grenze

Ob ein Totalschaden vorliegt, stellt der Sachverständige im Gutachten fest. Ein Totalschaden heißt nicht, dass das Auto wertlos ist oder verschrottet werden muss. Sie dürfen es behalten, verkaufen oder abgeben.

BegriffWas er bedeutet
Technischer TotalschadenDas Auto lässt sich nicht mehr fachgerecht reparieren.
Wirtschaftlicher TotalschadenDie Reparatur wäre teurer als ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (Wiederbeschaffungswert).
130-Prozent-GrenzeNach einem unverschuldeten Unfall darf reparieren lassen, wer sein Auto behalten will, solange die Reparatur höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Voraussetzung: vollständige, fachgerechte Reparatur und in der Regel mindestens sechs Monate Weiternutzung.

Reparieren oder so verkaufen, wie er ist?

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Reparatur lohnt sich vor allem, wenn Sie das Auto selbst weiterfahren wollen. Zum Weiterverkaufen macht sie das Auto nicht zum unfallfreien Fahrzeug: Der Unfall muss trotzdem angegeben werden, und der merkantile Minderwert bleibt.

Wer nicht reparieren will, kann den Unfallwagen so verkaufen, wie er ist. Wichtig ist dann nur, alles offen zu nennen, was Sie wissen, und die Unterlagen zum Schaden mitzugeben.

So läuft der Ankauf

  1. 1

    Termin buchen

    Buchen Sie online einen Termin oder fragen Sie per WhatsApp, Telefon oder mit der Online-Bewertung an. Ein paar Angaben und Fotos reichen für den Anfang.

  2. 2

    Besichtigen

    Am liebsten kommen Sie mit dem Auto zu uns auf den Platz nach Elz. Auf Wunsch schauen wir es uns auch bei Ihnen an, meist am gleichen oder am nächsten Tag, auch abends und samstags.

  3. 3

    Abschließen

    Passt alles, schließen wir einen schriftlichen Kaufvertrag. Sie bekommen Ihr Geld sofort, in bar oder per Echtzeitüberweisung.

  4. 4

    Übergeben und abmelden

    Das Auto bleibt bei uns, oder wir nehmen es bei Ihnen mit, auch wenn es nicht mehr fährt. Am nächsten Werktag melden wir es ab, den Nachweis bekommen Sie direkt.

Auto kostenlos bewerten lassen

Geben Sie die Daten ein und nennen Sie den Schaden. Danach besichtigen wir das Auto bei uns in Elz oder bei Ihnen.

Zustand
Unfall

Häufige Fragen

Kaufen Sie auch Autos mit Totalschaden an?

Ja. Wir kaufen Unfallwagen in jedem Zustand an, auch mit Totalschaden laut Gutachten. Lohnt sich eine Reparatur nicht mehr, verwerten wir das Auto als Teilespender.

Muss ich einen reparierten Unfall angeben?

Ja. Ein Unfall über der Bagatellgrenze muss auch nach fachgerechter Reparatur ungefragt genannt werden. Als Bagatelle gelten nur ganz geringfügige Lackschäden (BGH, VIII ZR 330/06).

Holen Sie einen nicht fahrbereiten Unfallwagen ab?

Ja. Im Raum Weilburg, Limburg, Bad Camberg, Idstein und Diez holen wir kostenlos ab, meist am gleichen oder am nächsten Tag. Außerhalb auf Anfrage.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf eines Unfallwagens?

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), alle Schlüssel und Ihren Ausweis. Wenn vorhanden, legen Sie das Gutachten, Reparaturrechnungen und Fotos vom Schaden dazu.

Was ist der merkantile Minderwert?

Der Wertverlust, den ein Auto allein dadurch hat, dass es ein Unfallwagen ist, auch nach fachgerechter Reparatur. Nach einem unverschuldeten Unfall gehört er zum Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzt.

Können Versicherer sehen, ob mein Auto einen Unfall hatte?

Oft ja. Versicherer melden auffällige Schadenfälle, etwa Totalschäden, an das Hinweis- und Informationssystem HIS. Eine kostenlose Selbstauskunft gibt es bei der Besurance HIS GmbH.

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