Welche Zweiräder wir ankaufen
- Sportler, Naked Bikes, Tourer und Reiseenduros
- Chopper, Cruiser und Custombikes
- Enduros und Motocross-Maschinen mit Straßenzulassung
- Motorroller und Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter
- Quads, ATVs und Trikes
- Klassiker und Oldtimer auf zwei Rädern
Nach einem Sturz verkaufen
Nach einem Sturz sind oft mehr Teile betroffen, als man auf den ersten Blick sieht: Verkleidung, Hebel und Spiegel, aber auch Gabel, Rahmen, Lenkkopf oder Felgen. Fahren Sie eine gestürzte Maschine nur, wenn Sie sicher sind, dass Lenkung, Bremsen und Fahrwerk in Ordnung sind.
Wir kaufen gestürzte Motorräder auch unrepariert an. Sagen Sie uns, was passiert ist, und bringen Sie, wenn vorhanden, Gutachten oder Kostenvoranschlag mit. Ein bekannter Sturzschaden gehört in den Kaufvertrag (§ 444 BGB).
Saisonkennzeichen und Winterpause
Viele Motorräder fahren mit Saisonkennzeichen. Außerhalb des eingetragenen Zeitraums darf die Maschine auf öffentlichen Straßen weder fahren noch abgestellt werden (§ 10 FZV). Planen Sie die Übergabe deshalb mit uns, wenn der Zeitraum gerade nicht läuft.
Nach der Winterpause brauchen Batterie, Reifen und Bremsen oft Aufmerksamkeit. Hat das Motorrad länger gestanden, starten Sie es nicht auf gut Glück, sondern sprechen Sie uns an.
Was Sie zur Besichtigung mitbringen
Ist das Motorrad noch zugelassen, melden wir es am nächsten Werktag ab. Wer der Zulassungsstelle alle nötigen Unterlagen vorlegt, gilt als vom Halter bevollmächtigt (§ 16 FZV).
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- alle Schlüssel, auch für Koffer und Topcase
- Serviceheft, Rechnungen und Nachweise über Umbauten und Eintragungen
- Originalteile, wenn Auspuff, Spiegel oder Blinker getauscht wurden
