Woran erkenne ich einen Motorschaden?
Nicht jedes Geräusch ist gleich ein Motorschaden. Diese Anzeichen sollten Sie aber ernst nehmen und das Auto dann nicht weiter fahren:
- Dumpfes Klopfen oder metallisches Schlagen aus dem Motor, das mit der Drehzahl lauter wird
- Öldruck-Warnleuchte geht an, oder der Motor verbraucht auffällig viel Öl
- Weißer, dichter Rauch aus dem Auspuff über längere Zeit, Kühlwasserverlust ohne sichtbares Leck oder Öl im Kühlwasser (Hinweis auf Zylinderkopfdichtung)
- Blauer Rauch, der auf verbranntes Öl hindeutet
- Deutlicher Leistungsverlust, unruhiger Lauf oder der Motor geht immer wieder aus
- Nach einem gerissenen Zahnriemen oder einer übergesprungenen Steuerkette läuft der Motor nicht mehr
Warum Sie mit einem Motorschaden nicht weiterfahren sollten
Ein beginnender Schaden wird durch Weiterfahren meist größer: Aus einem Lagerschaden kann ein kapitaler Motorschaden werden, und bleibt der Motor auf der Straße stehen, wird es gefährlich. Lassen Sie das Auto stehen und es abschleppen oder abholen.
Auch mit der Versicherung kann es Ärger geben: Ist die HU abgelaufen und war ein technischer Mangel die Ursache eines Unfalls, kann die Haftpflichtversicherung laut ADAC Geld vom Fahrer zurückfordern.
Welche Wege gibt es nach einem Motorschaden?
Welcher Weg passt, hängt vom Alter und Zustand des Autos ab, von der Art des Schadens und davon, ob Sie das Auto selbst weiterfahren möchten. Lassen Sie sich die Ursache von einer Werkstatt erklären, bevor Sie entscheiden.
| Weg | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Instandsetzung | Der vorhandene Motor wird zerlegt und die defekten Teile werden erneuert. Sinnvoll bei eng begrenzten Schäden. |
| Austauschmotor | Ein überholter Motor ersetzt den defekten. Er ist meist schneller eingebaut als eine aufwendige Instandsetzung. |
| Gebrauchtmotor | Ein Motor aus einem anderen Fahrzeug. Wichtig sind Herkunft, Laufleistung und eine Prüfung vor dem Einbau. |
| Verkauf mit Schaden | Sie verkaufen das Auto so, wie es ist, und kümmern sich um nichts mehr. Der Käufer entscheidet selbst, ob und wie er repariert. |
Was Sie beim Verkauf angeben müssen
Einen Motorschaden, von dem Sie wissen, müssen Sie offen nennen und im Kaufvertrag festhalten. Das gilt auch für Anzeichen, die Sie bemerkt haben, etwa hohen Ölverbrauch oder Warnleuchten.
Private Verkäufer dürfen die Gewährleistung zwar ausschließen, aber nicht für Mängel, die sie arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Wer einen bekannten Motorschaden verschweigt, riskiert, dass der Käufer vom Kauf zurücktritt oder Schadensersatz verlangt.
Am sichersten ist es, den Schaden genau zu beschreiben und vorhandene Unterlagen mitzugeben: Diagnoseberichte, Kostenvoranschläge, Fotos oder Notizen der Werkstatt.
