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Kremer Automobile

Auto mit Hagelschaden verkaufen: Unrepariert und ohne Aufwand.

Nach einem Hagelschauer sieht das Dach aus wie ein Golfball, die Motorhaube hat Dutzende Dellen, vielleicht ist die Frontscheibe gesprungen: Wir kaufen Autos mit Hagelschaden an, repariert oder unrepariert.

Das gilt genauso für andere Schäden durch Unwetter und Tiere, etwa umgestürzte Äste oder Marderbiss. Sie müssen keine Werkstatt beauftragen. Buchen Sie einen Termin auf unserem Platz in Elz, wir besichtigen und zahlen sofort.

  • Kremer Automobile in Elz bei Limburg kauft Autos mit Hagelschaden an, repariert oder unrepariert, auch nach Abrechnung mit der Versicherung.
  • Auch Autos mit Sturmschaden, Glasschaden oder Marderbiss kauft Kremer Automobile an.
  • Einen bekannten Hagelschaden müssen Sie beim Verkauf angeben, auch wenn er schon repariert ist (§ 444 BGB).
  • Verkäufer buchen einen Termin auf dem Platz in Elz; Kremer Automobile zahlt sofort, in bar oder per Echtzeitüberweisung, und holt auf Wunsch kostenlos ab.

Hagelschaden und Versicherung

Hagel gehört bei den meisten Kaskoversicherungen zu den Naturgefahren, die schon die Teilkasko abdeckt. Was genau gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Melden Sie den Schaden möglichst bald und machen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern.

Viele Versicherer regeln einen Hagelschaden über ein Gutachten. Ob Sie danach reparieren lassen oder das Auto unrepariert verkaufen, klären Sie mit Ihrer Versicherung. Das Gutachten können Sie uns bei der Anfrage gleich mitschicken, das macht die Besichtigung einfacher.

Verkaufen Sie das Auto, geht die Versicherung nach dem Gesetz zunächst auf den Käufer über (§ 95 VVG). Melden Sie den Verkauf deshalb Ihrer Versicherung, und klären Sie dabei offene Schadensfälle.

Reparieren oder unrepariert verkaufen?

Kleine Hageldellen lassen sich oft ohne neuen Lack ausbeulen, wenn der Lack unbeschädigt ist. Bei vielen tiefen Dellen, gerissenem Lack, beschädigten Dachholmen oder gesprungenen Scheiben wird die Reparatur aufwendig.

Wollen Sie das Auto ohnehin abgeben, ist der Verkauf ohne Reparatur meist der einfachere Weg: Sie sparen Werkstatttermine und Ersatzwagen und haben die Sache an einem Tag erledigt.

Was Sie beim Verkauf angeben müssen

Ein Hagelschaden ist ein Schaden am Auto und muss beim Verkauf genannt werden, auch wenn er schon fachgerecht repariert wurde. Wer einen bekannten Schaden verschweigt, kann sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen (§ 444 BGB).

Beim Verkauf an uns halten wir den Zustand im Kaufvertrag fest. Wenn vorhanden, legen Sie Gutachten, Abrechnung der Versicherung und Reparaturrechnung dazu.

Auch andere Schäden sind kein Problem

Was für Unfallschäden gilt, lesen Sie auf unserer Seite zum Unfallwagenverkauf.

  • Sturmschaden durch Äste, Dachziegel oder umgestürzte Bäume
  • Glasschaden an Front-, Heck- oder Seitenscheiben
  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Dämmmatten
  • Parkschäden, Kratzer und Dellen ohne bekannten Verursacher
  • Brand- oder Wasserschäden nach Unwetter

So läuft der Ankauf

  1. 1

    Termin buchen

    Buchen Sie online einen Termin oder fragen Sie per WhatsApp, Telefon oder mit der Online-Bewertung an. Ein paar Angaben und Fotos reichen für den Anfang.

  2. 2

    Besichtigen

    Am liebsten kommen Sie mit dem Auto zu uns auf den Platz nach Elz. Auf Wunsch schauen wir es uns auch bei Ihnen an, meist am gleichen oder am nächsten Tag, auch abends und samstags.

  3. 3

    Abschließen

    Passt alles, schließen wir einen schriftlichen Kaufvertrag. Sie bekommen Ihr Geld sofort, in bar oder per Echtzeitüberweisung.

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    Übergeben und abmelden

    Das Auto bleibt bei uns, oder wir nehmen es bei Ihnen mit, auch wenn es nicht mehr fährt. Am nächsten Werktag melden wir es ab, den Nachweis bekommen Sie direkt.

Auto kostenlos bewerten lassen

Geben Sie die Daten ein und nennen Sie den Schaden. Danach besichtigen wir das Auto bei uns in Elz oder bei Ihnen.

Zustand
Unfall

Häufige Fragen

Kaufen Sie Autos mit unrepariertem Hagelschaden an?

Ja. Wir kaufen Autos mit Hagelschaden an, repariert oder unrepariert, auch nach Abrechnung mit der Versicherung.

Muss ich einen reparierten Hagelschaden angeben?

Ja. Auch ein reparierter Schaden gehört in den Kaufvertrag. Ein Gewährleistungsausschluss schützt nicht, wenn ein bekannter Schaden verschwiegen wird (§ 444 BGB).

Darf ich das Auto verkaufen, bevor die Versicherung gezahlt hat?

Klären Sie das vorher mit Ihrer Versicherung. Am einfachsten ist es, wenn der Schaden begutachtet ist und Sie das Gutachten zur Besichtigung mitbringen.

Kaufen Sie auch Autos mit Marderschaden oder Sturmschaden?

Ja. Sturm, Hagel, Glasbruch, Marderbiss oder Parkschaden: Wir kaufen Ihr Auto mit jedem Schaden an.

Wie bezahlen Sie?

Bei Abschluss sofort, in bar oder per Echtzeitüberweisung, mit schriftlichem Kaufvertrag.

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