Hagelschaden und Versicherung
Hagel gehört bei den meisten Kaskoversicherungen zu den Naturgefahren, die schon die Teilkasko abdeckt. Was genau gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Melden Sie den Schaden möglichst bald und machen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern.
Viele Versicherer regeln einen Hagelschaden über ein Gutachten. Ob Sie danach reparieren lassen oder das Auto unrepariert verkaufen, klären Sie mit Ihrer Versicherung. Das Gutachten können Sie uns bei der Anfrage gleich mitschicken, das macht die Besichtigung einfacher.
Verkaufen Sie das Auto, geht die Versicherung nach dem Gesetz zunächst auf den Käufer über (§ 95 VVG). Melden Sie den Verkauf deshalb Ihrer Versicherung, und klären Sie dabei offene Schadensfälle.
Reparieren oder unrepariert verkaufen?
Kleine Hageldellen lassen sich oft ohne neuen Lack ausbeulen, wenn der Lack unbeschädigt ist. Bei vielen tiefen Dellen, gerissenem Lack, beschädigten Dachholmen oder gesprungenen Scheiben wird die Reparatur aufwendig.
Wollen Sie das Auto ohnehin abgeben, ist der Verkauf ohne Reparatur meist der einfachere Weg: Sie sparen Werkstatttermine und Ersatzwagen und haben die Sache an einem Tag erledigt.
Was Sie beim Verkauf angeben müssen
Ein Hagelschaden ist ein Schaden am Auto und muss beim Verkauf genannt werden, auch wenn er schon fachgerecht repariert wurde. Wer einen bekannten Schaden verschweigt, kann sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen (§ 444 BGB).
Beim Verkauf an uns halten wir den Zustand im Kaufvertrag fest. Wenn vorhanden, legen Sie Gutachten, Abrechnung der Versicherung und Reparaturrechnung dazu.
Auch andere Schäden sind kein Problem
Was für Unfallschäden gilt, lesen Sie auf unserer Seite zum Unfallwagenverkauf.
- Sturmschaden durch Äste, Dachziegel oder umgestürzte Bäume
- Glasschaden an Front-, Heck- oder Seitenscheiben
- Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Dämmmatten
- Parkschäden, Kratzer und Dellen ohne bekannten Verursacher
- Brand- oder Wasserschäden nach Unwetter
