Auto verkaufen: Checkliste mit allen Unterlagen
Kremer Automobile, Elz · Stand:
Kurz gesagt
Für den Verkauf brauchen Sie immer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), alle Schlüssel und Ihren Ausweis. Prüfbericht der letzten HU, Serviceheft und Rechnungen sind keine Pflicht, machen den Verkauf aber leichter.
Nach dem Verkauf müssen Zulassungsstelle und Versicherung Bescheid bekommen, sonst bleiben Sie unter Umständen für Steuer und Versicherung zuständig.
Diese Unterlagen brauchen Sie immer
Ist das Auto noch finanziert, liegt der Fahrzeugbrief meist bei der Bank. Dann muss der Kredit vor oder beim Verkauf abgelöst werden, damit die Bank den Brief herausgibt. Fragen Sie dort frühzeitig nach, wie das abläuft.
| Unterlage | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | Abmeldung und Ummeldung | gehört ins Auto |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | Nachweis, wer über das Auto verfügt; ohne ihn keine Ummeldung | erst gegen vollständige Zahlung übergeben |
| Alle Fahrzeugschlüssel | Übergabe | auch Ersatzschlüssel; fehlende Schlüssel im Vertrag nennen |
| Personalausweis oder Reisepass | Kaufvertrag | Käufer und Verkäufer weisen sich gegenseitig aus |
Diese Unterlagen machen den Verkauf leichter
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung: zeigt, was bemängelt wurde und wann die nächste HU fällig ist
- Serviceheft oder digitale Wartungsnachweise: zeigen, dass das Auto regelmäßig gewartet wurde
- Rechnungen größerer Arbeiten, etwa Zahnriemen, Kupplung, Bremsen oder Reifen
- Gutachten und Reparaturrechnungen nach einem Unfall
- Bedienungsanleitung, Code-Karte fürs Radio und Unterlagen zu Zubehör wie Anhängerkupplung oder zweitem Radsatz
Was in den Kaufvertrag gehört
Verkaufen Sie immer mit schriftlichem Kaufvertrag. Der ADAC bietet ein kostenloses Muster für den Privatverkauf an. Hinein gehören:
- Namen, Anschriften und Ausweisnummern von Käufer und Verkäufer
- Marke, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Kennzeichen
- Kilometerstand bei Übergabe
- alle bekannten Mängel und Unfallschäden; wissen Sie über frühere Unfälle nichts, schreiben Sie genau das
- mitverkauftes Zubehör und die Anzahl der Schlüssel
- Kaufpreis, Zahlungsart und die Bestätigung, dass das Geld angekommen ist
- Datum und Uhrzeit der Übergabe: ab diesem Moment ist der Käufer für das Auto verantwortlich
Nach dem Verkauf: Wem Sie Bescheid geben müssen
Mit dem Verkauf geht die Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Käufer über (§ 95 VVG), bis dieser selbst eine abschließt. Der Verkauf muss der Versicherung unverzüglich angezeigt werden (§ 97 VVG). Auch die Zulassungsstelle braucht eine Verkaufsmeldung, die Veräußerungsanzeige.
Der ADAC rät, beide Meldungen zu verschicken und Kopien aufzuheben. Am sichersten ist es, das Auto vor der Übergabe abzumelden oder gemeinsam mit dem Käufer: Dann endet die Zuständigkeit für Steuer und Versicherung sofort.
Wenn eine Unterlage fehlt
Fehlt der Fahrzeugbrief oder der Fahrzeugschein, stellt die Zulassungsstelle einen Ersatz aus; beim Brief dauert das wegen des Aufgebots einige Wochen. Wie das geht, steht in unserem Ratgeber zu verlorenen Fahrzeugpapieren. Fehlt ein Schlüssel oder das Serviceheft, verkaufen Sie das Auto trotzdem, nennen Sie es aber im Kaufvertrag.
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Häufige Fragen
Welche Papiere brauche ich, um mein Auto zu verkaufen?
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), alle Schlüssel und Ihren Ausweis. Prüfbericht, Serviceheft und Rechnungen sind hilfreich, aber keine Pflicht.
Kann ich ein Auto ohne Serviceheft verkaufen?
Ja. Das Serviceheft ist keine Pflicht. Nennen Sie im Kaufvertrag, dass es fehlt, und legen Sie vorhandene Rechnungen bei.
Muss ich den Verkauf der Versicherung melden?
Ja. Nach § 97 VVG muss der Verkauf der Versicherung unverzüglich angezeigt werden. Zusätzlich gehört eine Verkaufsmeldung an die Zulassungsstelle.
Wann übergebe ich den Fahrzeugbrief?
Erst wenn das Geld vollständig da ist. Der Fahrzeugbrief ist der Nachweis, wer über das Auto verfügen darf.
Was mache ich, wenn das Auto noch finanziert ist?
Dann liegt der Fahrzeugbrief meist bei der Bank. Der Kredit muss abgelöst werden, damit die Bank ihn herausgibt. Klären Sie den Ablauf vorher mit der Bank.
Quellen
- ADAC: Kaufvertrag für den privaten Autoverkauf, Tipps für Verkäufer
- § 95 VVG: Veräußerung der versicherten Sache
- § 97 VVG: Anzeige der Veräußerung
Abgerufen am 25. September 2026.
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