Darf ein abgemeldetes Auto noch fahren?
Nein. Ein abgemeldetes Auto hat keine Zulassung und keinen Versicherungsschutz und darf nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Abschleppen am Seil ist nur eine Notlösung mit strengen Regeln, etwa Warnblinklicht an beiden Autos und keine Fahrt auf die Autobahn (§ 15a StVO).
Wer ein abgemeldetes Auto zu einem Käufer bringen will, braucht ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Transport. Beim Verkauf an uns entfällt beides: Wir holen das Auto bei Ihnen ab.
Welche Papiere Sie brauchen
Bei der Abmeldung vermerkt die Zulassungsstelle die Außerbetriebsetzung mit Datum im Fahrzeugschein und gibt Ihnen die Unterlagen und die entstempelten Kennzeichen zurück (§ 16 FZV). Für den Verkauf brauchen wir:
- den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- den Fahrzeugschein (Teil I) mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
- alle Schlüssel und Ihren Personalausweis
- wenn vorhanden: Serviceheft, letzter HU-Bericht, Rechnungen
Lange Standzeit: was passiert und was nicht schlimm ist
Ein Auto, das lange steht, altert trotzdem: Die Batterie entlädt sich, Reifen bekommen Standplatten, Bremsen setzen sich fest, Dichtungen werden spröde, und Mäuse oder Marder richten Schäden an. Für uns ist das kein Ausschlussgrund.
Versuchen Sie nicht, ein lange abgestelltes Auto auf eigene Faust wieder flott zu machen, nur um es zu verkaufen. Lassen Sie es so, wie es ist. Sagen Sie uns bei der Anfrage, wie lange es steht und was Sie über seinen Zustand wissen.
Wieder zulassen oder abgemeldet verkaufen?
Ein abgemeldetes Auto lässt sich wieder zulassen. Dafür brauchen Sie in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung, eine Versicherung, einen Termin bei der Zulassungsstelle und neue Kennzeichen. Lohnt sich das nur für den Verkauf, ist der Aufwand oft größer als der Nutzen.
Verkaufen Sie das Auto deshalb einfach so, wie es ist. Einen bekannten Mangel nennen Sie uns, wir halten ihn im Kaufvertrag fest (§ 444 BGB).
