Wem gehört das Auto jetzt?
Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen, also auch das Auto, auf die Erben über (§ 1922 BGB). Gibt es mehrere Erben, gehört ihnen das Auto gemeinsam. Verkaufen können sie es dann nur gemeinschaftlich (§ 2040 BGB): Alle Erben müssen zustimmen, und alle oder ein Bevollmächtigter unterschreiben den Kaufvertrag.
War das Auto noch finanziert, sollten Sie vorher klären, ob die Bank den Fahrzeugbrief hat. Wie der Verkauf dann läuft, steht auf unserer Seite zum Verkauf eines finanzierten Autos.
Welche Nachweise Sie brauchen
Welche Unterlagen im Einzelfall reichen, hängt vom Nachlass ab. Fehlt etwas, sprechen Sie uns an. Bei rechtlichen Fragen hilft ein Nachlassgericht, eine Notarin oder ein Notar.
- einen Nachweis, dass Sie Erbe oder Erbin sind, zum Beispiel einen Erbschein (§ 2353 BGB) oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
- bei mehreren Erben: die Zustimmung oder Vollmacht der übrigen Erben
- den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein
- alle Schlüssel
- Ihren Personalausweis
Steuer, Versicherung und Abmeldung
Solange das Auto zugelassen ist, laufen Kfz-Steuer und Versicherung weiter. Informieren Sie die Versicherung über den Todesfall und klären Sie, wie es bis zum Verkauf weitergeht.
Nach dem Verkauf melden wir das Auto am nächsten Werktag ab. Wer der Zulassungsstelle alle nötigen Unterlagen vorlegt, gilt als vom Halter bevollmächtigt, das Auto außer Betrieb setzen zu lassen (§ 16 FZV). Den Nachweis bekommen Sie direkt, für die Unterlagen des Nachlasses.
In Ruhe und ohne Druck
Wir wissen, dass ein solcher Verkauf nicht nur eine Formalität ist. Sie bestimmen den Zeitpunkt. Buchen Sie einen Termin bei uns, oder wir kommen zu Ihnen, wenn es Ihnen passt, auch abends und samstags, und nehmen uns Zeit für die Besichtigung.
Steht das Auto schon lange in der Garage, holen wir es ab, im Raum Weilburg, Limburg, Bad Camberg, Idstein und Diez kostenlos. Sie müssen es nicht bewegen und nicht vorher reparieren lassen.
