Woran erkenne ich einen Getriebeschaden?
Getriebe kündigen Schäden oft an. Diese Anzeichen sind typisch, je nach Bauart des Getriebes:
- Schaltgetriebe: Gänge lassen sich schwer einlegen, kratzen beim Schalten oder springen während der Fahrt heraus
- Mahlende, heulende oder singende Geräusche, die sich mit der Geschwindigkeit oder im Leerlauf verändern
- Automatik: verzögertes oder hartes Einlegen der Fahrstufe, Drehzahl steigt ohne Vortrieb, Schaltschläge
- Doppelkupplungsgetriebe (DSG): Ruckeln beim Anfahren, Warnmeldung im Kombiinstrument, Notlauf in einem festen Gang
- Stufenlose Getriebe (CVT): Heulen bei Beschleunigung, Leistung kommt verzögert an
- Ölflecken unter dem Getriebe oder verbrannter Geruch nach längerer Fahrt
Kupplung oder Getriebe: Was ist kaputt?
Nicht jedes Schaltproblem ist ein Getriebeschaden. Eine verschlissene Kupplung zeigt sich oft daran, dass die Drehzahl beim Gasgeben steigt, das Auto aber kaum schneller wird, oder dass der Schleifpunkt sehr hoch liegt. Ein defektes Zweimassenschwungrad macht sich durch Rasseln im Leerlauf und Vibrationen beim Anfahren bemerkbar.
Bei Automatik und DSG steuert eine Elektronik (Mechatronik) die Schaltvorgänge. Fällt sie aus, wirkt das wie ein Getriebeschaden, auch wenn die Mechanik noch in Ordnung ist. Eine Werkstatt kann den Fehlerspeicher auslesen und die Ursache eingrenzen.
Für den Verkauf an uns spielt die genaue Ursache keine Rolle: Wir kaufen das Auto so, wie es ist. Haben Sie aber schon einen Befund der Werkstatt, geben Sie ihn gern mit, das macht die Besichtigung einfacher.
Darf ich mit einem Getriebeschaden noch fahren?
Besser nicht. Ein Getriebe, das Gänge verliert oder im Notlauf steckt, kann im Verkehr gefährlich werden, und Weiterfahren vergrößert den Schaden oft. Und Abschleppen am Seil ist nur eine Notlösung mit strengen Regeln: Auf der Autobahn ist an der nächsten Ausfahrt Schluss, außerhalb darf man nicht auf die Autobahn, und beide Autos fahren mit Warnblinklicht (§ 15a StVO).
Deshalb holen wir Autos mit Getriebeschaden bei Ihnen ab. Sie müssen das Auto weder zu uns noch in eine Werkstatt bringen.
Was Sie beim Verkauf angeben müssen
Einen Getriebeschaden, von dem Sie wissen, müssen Sie nennen und im Kaufvertrag festhalten. Das gilt auch für Anzeichen, die Sie bemerkt haben, etwa Warnmeldungen oder Schaltprobleme. Wer einen bekannten Mangel verschweigt, kann sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen (§ 444 BGB).
Beim Verkauf an uns ist das einfach: Wir schauen uns das Auto gemeinsam mit Ihnen an, schreiben den Zustand in den Kaufvertrag, und Sie haben danach keine Sorgen mehr damit.
